Zu Natura 2000-Managementplan für
das FFH-Gebiet 7911-341 „Kaiserstuhl“ und das
Vogelschutzgebiet 7912-442 „Kaiserstuhl“
Juni 2020
Wir unterstützen die vorgeschlagenen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Insbesondere zu den in Kapitel 6.2 gelisteten Erhaltungs – und Entwicklungsmaßnahmen wollen wir im folgenden Stellung beziehen.
Zu Kapitel 6.2
Viele Maßnahmen, wie sie in den Kapiteln ab 6.2.1 für die verschiedenen Lebensraumtypen angegeben sind, treffen auch auf die Böschungen zu, die in der Regel einem dieser Lebensraumtypen zugeordnet werden können. Ausgehend vom LEV Breisgau-Hochschwarzwald, wird an Böschungen vermehrt die Mahd mit Abräumen angewandt. Dies ist ein guter, vielversprechender und begrüßenswerter Ansatz.
Viele Maßnahmen, wie sie in den Kapiteln ab 6.2.1 für die verschiedenen Lebensraumtypen angegeben sind, treffen auch auf die Böschungen zu, die in der Regel einem dieser Lebensraumtypen zugeordnet werden können. Ausgehend vom LEV Breisgau-Hochschwarzwald, wird an Böschungen vermehrt die Mahd mit Abräumen angewandt. Dies ist ein guter, vielversprechender und begrüßenswerter Ansatz.
Dennoch ist derzeit noch das Mulchen die Regel. Hier müssen Anstrengungen unternommen werden, damit zukünftig das Mulchen so wenig wie möglich angewandt wird.
Gerade an „privaten“ Böschungen wird oftmals bereits im April und im Mai, d.h. mitten in der Brutzeit und vor oder während der Blüte, mit der Pflege durch Mulcher oder Freischneider begonnen.
Eine der Maßnahmen, die im MaP oft genannt wird, ist die Extensivierung der Landnutzung. Es wird allgemein erwartet, dass aufgrund des aktuell stattfindenden Strukturwandels eine teilweise Stilllegung von Flächen erfolgen wird. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, damit diese Flächen nach Stilllegung zum einen abgeräumt werden und zum anderen schnell in eine geregelte Pflege übergehen, bevor die natürliche Sukzession einsetzt.
Mehrfach angesprochen wird auch der Wert freistehender, großer und alter Bäume, die unbedingt erhalten und gefördert werden müssen. Große und alte Bäume sind bedauerlicherweise über die Jahre weitgehend aus der Reb- und Ackerlandschaft verschwunden. Bäume und Hecken sind Lebensraum für viele Arten und außerdem gestalterische Landschaftselemente.
Zu 6.2.18 Habitaterhalt und -pflege in Weinbauflächen
Dieses Kapitel behandelt im wesentlichen die Pflege der Böschungen. Diese wurde über Jahrzehnte nur unzureichend oder gar nicht durchgeführt und berücksichtigt. Eine fachgerechte Böschungspflege ist dringend notwendig und dient der Förderung sehr vieler Arten, letztlich auch der Offenhaltung der Böschungen, wie sie die Winzer als notwendig erachten, und erhält das Landschaftsbild.
Sie erfordert allerdings eine Vielfalt von Maßnahmen, die die Eigentümer (leider auch Kommunen) aus technischen, physiologischen, organisatorischen oder finanziellen Gründen oft nicht leisten können oder wollen. Auch die inzwischen gut etablierten LEVs können dies aufgrund ihrer Ausstattung nur teilweise abdecken.
Dieses Kapitel behandelt im wesentlichen die Pflege der Böschungen. Diese wurde über Jahrzehnte nur unzureichend oder gar nicht durchgeführt und berücksichtigt. Eine fachgerechte Böschungspflege ist dringend notwendig und dient der Förderung sehr vieler Arten, letztlich auch der Offenhaltung der Böschungen, wie sie die Winzer als notwendig erachten, und erhält das Landschaftsbild.
Sie erfordert allerdings eine Vielfalt von Maßnahmen, die die Eigentümer (leider auch Kommunen) aus technischen, physiologischen, organisatorischen oder finanziellen Gründen oft nicht leisten können oder wollen. Auch die inzwischen gut etablierten LEVs können dies aufgrund ihrer Ausstattung nur teilweise abdecken.
Im Arbeitskreis Böschungspflege wurde deshalb vermehrt eine Professionalisierung der Böschungspflege gesehen. Dies auch deshalb, um die bereits erwähnten freistehenden Bäume und Hecken zu fördern. Stattdessen wird sehr oft einfach alle paar Jahre ein ganzer Böschungsabschnitt vollständig von allem höheren Bewuchs „befreit“.
In diesem Kapitel fünfter Absatz steht der Satz: „Bei der Böschungspflege ist ein flächiger Herbizideinsatz zu vermeiden.“ Der Einsatz von Herbizid an Böschungen ist grundsätzlich verboten und soll es auch bleiben. Ein flächiger Einsatz ist nicht zu vermeiden, er ist verboten! Dieser Satz soll vollständig gestrichen werden.
Im Kapitel 6.2.18 wird außerdem die Reblaus bzw. die Bekämpfung der verwilderten Unterlagsreben angesprochen. Auch dieses Thema wurde im Arbeitskreis Böschungspflege schon intensiv diskutiert und inzwischen gibt es, gerade in Zusammenarbeit mit den LEVs, gute Ansätze wie vollständig zugewachsene Böschungen wieder in einen guten Zustand gebracht werden können. Die Naturschutzverbände haben hier einen begrenzten, zielgerichteten, punktuellen Einsatz von Herbiziden akzeptiert.
In diesem Zusammenhang wird praktisch nur von Böschungen gesprochen, die schon vollständig von verwilderten Unterlagsreben zugewuchert sind. Oftmals in Kombination mit Brombeere, womit das Freiräumen der Böschungen in jeder Hinsicht zur Herausforderung wird.
Leider ist an sehr vielen Böschungen zu beobachten, wie sich die verwilderte Unterlagsrebe in den Anfängen zeigt. Es ist zwingend und dringend, dass die verwilderten Unterlagsreben bereits in diesem frühen Stadium durch die Bewirtschafter entfernt werden. Gerade um die ganzen negativen Folgen zu vermeiden.
Leider ist an sehr vielen Böschungen zu beobachten, wie sich die verwilderte Unterlagsrebe in den Anfängen zeigt. Es ist zwingend und dringend, dass die verwilderten Unterlagsreben bereits in diesem frühen Stadium durch die Bewirtschafter entfernt werden. Gerade um die ganzen negativen Folgen zu vermeiden.
Bekämpfung im frühen Stadium ist vielfach schneller, einfacher, billiger, besser für die biologische Vielfalt und vermeidet zudem das Aufkommen der Reblaus. Hier muss viel stärker darauf gedrängt werden, dass keine weiteren Böschungen von verwilderten Unterlagsreben überwuchert werden.
In Kapitel 6.2.18 wird unter den Maßnahmen auch das kontrollierte
Brennen angegeben.
Von 2001 bis 2017 wurde das kontrollierte Brennen regelmäßig durch Allgemeinverfügung erlaubt. Der Arbeitskreis Böschungspflege hat Regeln definiert, nach denen die
Flämmungen jeweils durchzuführen waren. Nach vielen Jahren Diskussion und auch Streit ist im Jahr 2017 die Anzahl der falsch geflämmten Böschungen auf über 50% gestiegen – was bedeutet: „Es funktioniert nicht!“. Der Nutzen des kontrollierten Brennens ist nicht gegeben. Die Naturschutzverbände lehnen aus diesen Gründen das Böschungsflämmen ab.
Brennen angegeben.
Von 2001 bis 2017 wurde das kontrollierte Brennen regelmäßig durch Allgemeinverfügung erlaubt. Der Arbeitskreis Böschungspflege hat Regeln definiert, nach denen die
Flämmungen jeweils durchzuführen waren. Nach vielen Jahren Diskussion und auch Streit ist im Jahr 2017 die Anzahl der falsch geflämmten Böschungen auf über 50% gestiegen – was bedeutet: „Es funktioniert nicht!“. Der Nutzen des kontrollierten Brennens ist nicht gegeben. Die Naturschutzverbände lehnen aus diesen Gründen das Böschungsflämmen ab.
6.2.19 Berücksichtigung von Horstschutzzonen
Die Vorschläge zum Horstschutz sollten in dem genannten Zeitraum von Anfang März bis Ende August einhaltbar sein.
Die Vorschläge zum Horstschutz sollten in dem genannten Zeitraum von Anfang März bis Ende August einhaltbar sein.
Zu 6.2.26 Erstellung eines Besucherlenkungskonzepts
Ein Besucherlenkungskonzept ist sehr dringlich, da der Tourismus im Kaiserstuhl immer merkwürdigere und rücksichtslosere Ausmaße annimmt und zu einem zerstörenden Tourismus in der Natur wird, statt zu nachhaltigem Naturtourismus. Beispiele sind der Rückgang der Küchenschellen durch immer breiter werdende Wege, Picknick in diesen Wiesen, Events zur besten Brutzeit, Mountainbiken über den Badberg, Störungen in der Brutzeit und Betreten der Orchideenwiesen u.v.m.
Die Gründe für die Notwendigkeit eines Besucherlenkungskonzept sind ausreichend dargestellt und auch die Maßnahmen. Manche der Besucher lassen sich aufklären, viele Besucher zeigen sich jedoch unbelehrbar und lassen sich durch einen Naturschutzwart leider kaum beeindrucken.
Deshalb ist die Frage zu stellen, ob höhere Bußgelder einer Verbesserung der Situation dienlich sein können. Benötigt wird eine professionelle Kontrolle mit der Möglichkeit der direkten Sanktionierung.
Viele der genannten Punkte fallen in die Verantwortung der Eigentümer der Flächen, d.h. also in die von Kommunen und Landwirtschaft. Es ist nicht Aufgabe des MaP, aber wir halten es für wichtig, dass vermehrt Aufklärung und Förderung der Betroffenen erfolgt, damit dauerhaft eine Verbesserung erfolgen kann.
Ein Besucherlenkungskonzept ist sehr dringlich, da der Tourismus im Kaiserstuhl immer merkwürdigere und rücksichtslosere Ausmaße annimmt und zu einem zerstörenden Tourismus in der Natur wird, statt zu nachhaltigem Naturtourismus. Beispiele sind der Rückgang der Küchenschellen durch immer breiter werdende Wege, Picknick in diesen Wiesen, Events zur besten Brutzeit, Mountainbiken über den Badberg, Störungen in der Brutzeit und Betreten der Orchideenwiesen u.v.m.
Die Gründe für die Notwendigkeit eines Besucherlenkungskonzept sind ausreichend dargestellt und auch die Maßnahmen. Manche der Besucher lassen sich aufklären, viele Besucher zeigen sich jedoch unbelehrbar und lassen sich durch einen Naturschutzwart leider kaum beeindrucken.
Deshalb ist die Frage zu stellen, ob höhere Bußgelder einer Verbesserung der Situation dienlich sein können. Benötigt wird eine professionelle Kontrolle mit der Möglichkeit der direkten Sanktionierung.
Viele der genannten Punkte fallen in die Verantwortung der Eigentümer der Flächen, d.h. also in die von Kommunen und Landwirtschaft. Es ist nicht Aufgabe des MaP, aber wir halten es für wichtig, dass vermehrt Aufklärung und Förderung der Betroffenen erfolgt, damit dauerhaft eine Verbesserung erfolgen kann.
Dies alles, damit der Kaiserstuhl für alle so einzigartig bleibt wie er ist.
NABU Kaiserstuhl, Bachstr. 15, 79235 Vogtsburg www.nabu-kaiserstuhl.de